Arbeitszimmer steuerlich optimal nutzen
Das Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung oder im Eigenheim kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Mit den richtigen Kenntnissen können Sie hier erhebliche Steuervorteile erzielen. In diesem Tipp des Monats erfahren Sie, worauf Sie achten sollten.
Die grundlegenden Regelungen
Die steuerliche Behandlung des häuslichen Arbeitszimmers hängt davon ab, in welchem Umfang es für berufliche Tätigkeiten genutzt wird:
- Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit: Wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt, können Sie die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen.
- Kein anderer Arbeitsplatz verfügbar: Steht für Ihre Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, können Sie die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 Euro pro Jahr absetzen.
- Homeoffice-Pauschale: Alternativ können Sie die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen, auch wenn die Voraussetzungen für ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer nicht erfüllt sind.
Was zählt zu den absetzbaren Kosten?
Zu den absetzbaren Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer gehören:
- Anteilige Miete oder Gebäudeabschreibung
- Anteilige Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser)
- Renovierungskosten für das Arbeitszimmer
- Kosten für die Einrichtung (Schreibtisch, Bürostuhl, Regal, etc.)
- Internet- und Telefonanschluss (anteilig)
Expertentipp
Dokumentieren Sie die berufliche Nutzung Ihres Arbeitszimmers sorgfältig. Machen Sie Fotos von der ausschließlich beruflichen Nutzung und führen Sie eine Liste der dort ausgeführten beruflichen Tätigkeiten. Dies kann bei einer steuerlichen Prüfung sehr hilfreich sein.
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung
Damit das Finanzamt Ihr häusliches Arbeitszimmer anerkennt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Arbeitszimmer muss ein separater Raum sein (keine Durchgangszimmer oder Wohnbereiche).
- Es muss nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden (private Nutzung unter 10%).
- Die berufliche Notwendigkeit muss gegeben sein.
- Das Arbeitszimmer sollte wie ein Büro eingerichtet sein.
Mit diesen Informationen sind Sie gut gerüstet, um Ihr häusliches Arbeitszimmer steuerlich optimal zu nutzen. Bei Fragen zur individuellen Umsetzung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.